Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mietbedingungen

 

Miete

Für die Abrechnung gilt der auf dem Vertrag angegebene Tarif, welcher der Mieter vollumfänglich akzeptiert. Sollte der Mieter (Adresse auf dem Mietvertrag) die Miete nicht bezahlen, ist der Abholer für die Begleichung der Rechnung verantwortlich. Die Miete beginnt, wenn nicht unter Bemerkungen notiert, beim Domizil des Vermieters und endet auch dort, wenn das Fahrzeug wieder auf dem Platz steht. Wird die Miete verlängert, ist der Vermieter sofort in Kenntnis zu setzen. Bei verspäteter Rückgabe wird der ganze nachfolgende Tag in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verantwortlich, dass das Fahrzeug nur von Personen gefahren wird, die im Besitz eines gültigen Führerscheins und wenn nötig des Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN, CZV) sind. Ausnahme sind private Fahrten. Auslandfahrten müssen PEbenfalls muss nach der ARV gefahren werden. Gewerbemässige Fahrten sind untersagt, und risicar übernimmt diesbezüglich weder Verantwortung noch Haftung. Ausgenommen sind Unternehmen, welche im Besitz einer gültigen Lizenz sind, und der Fahrer den FQN und die Fahrerkarte besitzt. Ebenfalls ist die ARV einzuhalten, und der Mieter übernimmt dafür die Verantwortung. Parkgebühren, Bussen und Mautkosten gehen immer zu Lasten des Mieters. Betankung durch Vermieter wenn exklusiv Treibstoff vereinbart wurde wird mit 45.-/100 Km verrechnet. 

Stornogebühren

30 bis 15 Tage vorher: 50% des Grundtarifs
14 bis 8 Tage vorher: 75% des Grundtarifs
 7 bis0 Tage vorher: 100% des Grundtarifs

 

Abrechnung

Bei der Übernahme des Fahrzeugs ist, wenn nicht anders vereinbart,  eine Kaution von CHF 300.00 zu hinterlegen. Nach Mietende bekommt der Mieter eine Rechnung, welche innert 10 Tagen zu bezahlen ist. Die Kaution wird angerechnet. Reklamationen betreffend der Miete sind bis 3 Tage nach Mietende, und betreffend der Rechnung bis 10 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich an den Vermieter zu senden.

 

Versicherung

Alle Mietfahrzeuge sind Vollkasko versichert. Bei einem Schadenfall übernimmt der Mieter die Selbstbehaltskosten (je CHF 1000.00 Haftpflicht und Vollkasko) sowie den Bonusverlust. Er bekommt eine Detailabrechnung der Versicherung. Der Mieter haftet für Schäden, welche von der Versicherung nicht übernommen werden. So z.B. Grobfahrlässigkeit, Alkohol, Drogen, nicht gültiger Führerschein, Schäden am Interieur, Ausfallsentschädigung oder Minderwert des Fahrzeugs. Reinigung wird dem Mieter mit CHF 60.00 / Std. sowie Reinigungsmaterial in Rechnung gestellt.

 

Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs

Der Mieter bestätigt, dass das Fahrzeug in Ordnung übernommen wurde, und Schäden auf Seite eins vermerkt sind. Er trägt jedes Risiko, einschliesslich Verlust des Fahrzeugs. Er haftet für alle Schäden, welche während der Mietzeit zustossen. Ausgenommen sind Kaskoschäden (siehe unter Versicherung) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug so zu fahren, dass keine Schäden entstehen. So muss z.B. bei Talfahrten mit steilem Gelände frühzeitig in einen tieferen Gang geschaltet werden (Bremsenüberhitzung). Reifenreparaturen gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Für vom Vermieter unbemerkte, oder vom Mieter verheimlichte Schäden am Mietfahrzeug, die nach Abrechnung festgestellt werden, werden dem Mieter verrechnet.

 

Pannen und Unfälle

Der Pannendienst stellt die Mobiliar Versicherung sicher.  Reparaturen dürfen nicht ohne Bestätigung des Vermieters vorgenommen werden. Sollte der Schaden so gross sein, dass das Fahrzeug stehen gelassen werden muss, werden die Kosten für die Weiterfahrt nur dann vom Vermieter übernommen, wenn die Details genau abgesprochen sind. Kosten für Selbständiges und eigenmächtiges Handeln des Mieters diesbezüglich, werden vom Vermieter abgelehnt. Bei Unfällen ist der Vermieter sofort zu informieren.

 

Anhängermiete

Der Anhänger ist durch das Zugfahrzeug, respektive dessen Halter versichert. Der Mieter ist für die korrekte Inbetriebnahme (Licht, Sicherungsseil, usw.) des Anhängers verantwortlich. Schäden (durchgeschürte Stromkabel, gerissenes Sicherungsseil usw.) am Anhänger werden dem Mieter verrechnet.

 

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien Nidwalden. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die Gerichtsstandgarantie an seinem Wohnkanton.

 

Haftungsausschuss:

Kunde wurde eingehend über die Regelung für das Führen von D1-Fahrzeugen über 9 Plätzen im Ausland informiert.

Die RisiCar GmbH übernimmt diesbezüglich keine Haftung.