Allgemeine Geschäftsbedingungen


Risicar GmbH

 

Vermietbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Mieter und der Risicar GmbH als Vermieterin. Bei Akzeptieren der Offerte, erfolgter Auftragsbestätigung und oder Unterzeichnung des Mietvertrags bestätig der Mieter, die allgemeinen Bedingungen gelesen und verstanden sowie bedingungslos akzeptiert zu haben.

1. Fahrzeugübernahme

Der Mieter übernimmt das Mietfahrzeug in betriebsbereitem und -sicheren Zustand.

Weiteres Zubehör wie Verzurrgurte, Rollstuhlretraktoren etc. werden separat auf dem Mietvertrag vermerkt und in brauchbarem Zustand übergeben.

Beanstandungen sind durch den Mieter umgehend an den Vermieter bei Übernahme zu melden.

Der Mieter ist verantwortlich, dass das Fahrzeug nur von Personen gefahren wird, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises mit entsprechenden Kategorien sind. Es sind nur private Fahrten erlaubt, gewerbsmässige Fahrten sind untersagt – ausgenommen sind Unternehmen, welche im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Risicar übernimmt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für gewerbsmässige Fahrten keine Haftung.

Alle Kosten wie Parkgebühren, Bussen und Mautkosten etc. gehen immer zu Lasten des Mieters.

Die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere über die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) und des Fahrerqualifizierungsnachweises (CZV) obliegt dem Mieter. Die Abklärung über die Bestimmungen je nach Land ist Sache des Mieters.

Ist der Mieter bei der Fahrzeugabholung mehr als 1 Stunde verspätet, kann Risicar das Fahrzeug anderweitig einsetzen. Ein Anspruch auf Ersatz entfällt in diesem Fall für den Mieter. Risicar behält sich das Recht vor, kurzfristige Änderungen des Fahrzeugs in der gleichen Kategorie oder höher, anstelle des reservierten Fahrzeugs, vorzunehmen.

Risicar kann jederzeit die Herausgabe der Fahrzeuge bei ungebührlichem Verhalten, nicht Einhaltung der Abmachungen oder offenen Zahlungen verweigern.

2. Fahrzeugrückgabe

Wird das Mietfahrzeug ausserhalb der regulären Öffnungszeiten zurückgebracht, stellt das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Gelände und das Deponieren des Schlüssels im Schlüsselkasten eine Rückgabe dar. So ist der Mieter für die am Fahrzeug entdeckten Schäden haftbar.

Bei Vorzeitiger Rückgabe kann Risicar nur eine Reduktion auf den Mietpreis gewähren, wenn das Fahrzeug weitervermietet werden kann. Sonst sind die vereinbarten Mietkosten vollumfänglich geschuldet.

Das Mietfahrzeug wird aufgetankt und in besenreinem Zustand zurückgegeben. Zusätzliche Reinigung von Seite Risicar wird dem Mieter mit CHF 60.-/Std in Rechnung gestellt. Kann das Mietfahrzeug durch starke Verschmutzung nicht weiter eingesetzt werden, wird dies dem Mieter ebenfalls verrechnet. Auch werden Mehrkosten von 45.-/100 km in Rechnung gestellt, wenn das Mietfahrzeug nicht aufgetankt zurückgebracht wird und im Mietvertrag exklusiv Treibstoff vereinbart wurde.

Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, dies so früh wie möglich an Risicar zu melden. Bei ausreichender Verfügbarkeit kann die Mietdauer verlängert werden. Eine Verlängerung der Miete ist nur mit Genehmigung durch Risicar zulässig. In jedem Fall haftet der Mieter bei verspäteter Rückgabe für alle bei Risicar entstandenen Schäden.

3. Anhängermiete

Der Anhänger ist durch das Zugfahrzeug, respektive dessen Halter versichert. Der Mieter ist für die korrekte Inbetriebnahme (Licht, Sicherungsseil, usw.) des Anhängers verantwortlich. Die Einhaltung der zulässigen Deichsel-, Sattel-, Achs, Zuglasten sowie Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Schäden (durchgeschürte Stromkabel, gerissenes Sicherungsseil, gerissene Blachen usw.) am Anhänger werden dem Mieter verrechnet.

4. Versicherung

Alle Mitfahrzeuge sind vollkaskoversichert. Bei einem Schadenfall übernimmt der Mieter einen Selbstbehalt von Fr. 1000.- für Haftpflicht- und Kaskoschäden pro Schadenfall. Ein allfälliger Bonusverlust ist durch den Mieter auszugleichen.

Eine Insassenversicherung ist inbegriffen:

Todesfall: 20'000.-/Person

Invalidität:100'000.-/Person

Der Fahrer haftet für Schäden, welche von der Versicherung nicht übernommen werden, insbesondere bei Grobfahrlässigkeit, Alkohol, Drogen, nicht gültigem Fahrausweis etc.

5. Fahrzeugnutzung

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt an den Mieter oder Fahrer des Mieters. Eine Kontrolle der Fahrerlaubnis erfolgt unmittelbar vor oder bei Übergabe durch Risicar. Zusatzfahrer sind erlaubt. Jedoch stellt der Mieter die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften und Kontrolle des Zusatzfahrers sicher. Der Mieter bleibt in jedem Fall für die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistungen verantwortlich, egal wer das Fahrzeug lenkt.

Verbotene Nutzung

  • Fahrzeugtests, Schleuderkurse, Motorsport usw.

  • Transport von Waren und Personen gegen Entgelt ohne Lizenz des Bundes

  • Schleppen und Ziehen von anderen Fahrzeugen

  • In Überladenem Zustand

  • Transport von Entzündlichen, Giftigen, explosiver und gefährlicher Stoffe

  • Zur Begehung von Straftaten und Zollvergehen

  • Mitnahme von Tieren ohne Erlaubnis von Risicar

In jedem Fall haftet der Mieter für alle bei Risicar entstandenen Schäden.

Pannen

Im Pannenfall ist Risicar umgehend zu kontaktieren. Risicar organisiert die Abwicklung des Pannenfalls mit den zuständigen Stellen. Entstehende Kosten für eigenmächtiges Handeln seitens des Mieters zur Beauftragung Dritter, Beherbergungskosten und Kosten für andere Transportmittel gehen ohne Kostengutsprache von Risicar zu Lasten des Mieters. Auslagen im Rahmen der Kostengutsprache werden durch Risicar unter Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet.

Beschädigung, Diebstahl, Unfälle

Bei Pannen steht die Assistance-Nummer der Mobiliar auf dem Mietvertrag. Der Mieter kann dort selbständig anrufen. Reparaturen dürfen nicht ohne die Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.

Bei Unfall ist der Vermieter sofort zu kontaktieren.

7. Stornogebühren

30 bis 15 Tage vorher: 50% des Grundtarifs

14 bis 8 Tage vorher: 75% des Grundtarifs

 7 bis 0 Tage vorher: 100% des Grundtarifs

 

Allgemeine Bedingungen bei Reisen mit Chauffeur:

 

1. Buchung und Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden zustande. 

2. Annullierung der Reise durch den Kunden

Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden gelten folgende Annullationskosten:

30–15 Tage vor Abreise:
20% des offerierten Preises

15–8 Tage vor Abreise:
40% des offerierten Preises

8–1 Tage vor Abreise:
80% des offerierten Preises

Tag der Abreise oder Nichtantritt der Reise: 100% des offerierten Preises

Sind Tickets in der Reise inbegriffen, für die der Veranstalter bei Rückgabe keine Kosten rückerstattet, sind deren Kosten zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr und Annullationskosten vollständig vom Kunde zu bezahlen. 

3. Absage der Reise durch Risicar GmbH

Wenn eine Reise aus wichtigen Gründen abgesagt werden muss (z.B höhere Gewalt, Epidemie, schlechte Witterung, Ausfall von Fahrzeugen…), wird der bezahlte Preis vollumfänglich zurückerstattet.

Weitere Ansprüche können seitens Kunde nicht geltend gemacht werden. 

4. Durchführung der Reise

Programmänderungen sind manchmal unumgänglich. Risicar GmbH behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor Antritt der Reise zu ändern, wenn dies notwendig ist.

Bei Reiseabbruch durch den Kunden gehen sämtliche Kosten vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Risicar GmbH ist nicht verpflichtet, erkrankte oder verunfallte Kunden zu transportiere, ist jedoch bemüht, sofern medizinisch vertretbar und organisatorisch möglich, solche Kunden zu transportieren.

Der Kunde ist für das Mitführen der Zolldokumente (Pass, ID, Krankenversicherungskarte…) sowie für die Einhaltung der Zollvorschriften und Einreisebestimmung persönlich verantwortlich. Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne eine erwachsene Begleitperson die Reise antreten, haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen mitzuführen. 

Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Nidwalden.

 Stans, November 2024